Abschnitt I - AGB mit Kunden, welche keine Verbraucher gem. § 13 BGB sind
1 Geltungsbereich, Form
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Empion GmbH, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin (nachfolgend „Empion“) und ihren Kunden (Kunde und Empion nachfolgend je einzeln auch eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“). Der Abschnitt I dieser AGB gilt nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware von Empion an den Kunden.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Empion ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail), zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z. B. auch dann, wenn Empion in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Vertragsleistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung von Empion in Schrift- oder Textform maßgebend.
1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2 Vertragsschluss
Empion sendet dem Kunden ein Auftragsformular zu, das die wesentlichen Vertragsbedingungen enthält (nachfolgend „Auftragsformular“) allerdings mangels Rechtsbindungswillen von Empion noch kein verbindliches Angebot seitens Empion darstellt (invitatio ad offerendum). Der Kunde kann das Auftragsformular dann unterschrieben zurücksenden und hiermit ein Angebot abgeben. Der Vertrag kommt erst durch Empions Bestätigung des Vertragsschlusses, insbesondere durch eine gegengezeichnete Rücksendung des Auftragsformulars, zustande (nachfolgend „Hauptvertrag“)
3 Vertragsgegenstand, Leistungen
3.1 Empion ist Anbieter einer Recruiting-Lösung für Unternehmen und potenzielle Arbeitnehmer (nachfolgend „Dienst"). Gegenstand des Hauptvertrags ist die Bereitstellung des Dienstes zur Nutzung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Funktionalitäten. Empion macht den Dienst für den Kunden als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung verfügbar. Der Kunde nutzt den Dienst über seinen Kundenaccount.
3.2 Empion richtet dem Kunden den Dienst im Zuge eines Onboarding-Prozesses initial ein. Sofern nicht anders vereinbart, geschieht dies durch Fernwartung.
3.3 Der Dienst umfasst während der Laufzeit des Hauptvertrages auch alle Updates und sonstigen Versionsänderungen innerhalb des vertragsgegenständlichen Produkts nach Maßgabe der Regelung unter 4.4 dieses Abschnitt I.
3.4 Empion bietet dem Kunden – soweit dies im Hauptvertrag vereinbart ist – zudem Unterstützung bei technischen Problemen und der optimalen Nutzung des Dienstes (Support).
3.5 Empion behält sich das Recht vor, den Dienst stetig weiterzuentwickeln und dessen Funktionsumfang zu erweitern oder in angemessenem Umfang anzupassen oder einzuschränken.
4 Verfügbarkeit und Wartung
4.1 Der Dienst steht dem Kunden durchschnittlich zu 99% pro Kalenderjahr zur Verfügung (nachfolgend „Verfügbarkeitszeit“), soweit der Dienst im Rahmen des im Hauptvertrag vereinbarten Sinne genutzt wird. Nicht zur Verfügbarkeitszeit gehören Ausfälle, die verursacht wurden durch
4.1.1 angekündigte Wartungsarbeiten nach 4.3;
4.1.2 nicht vorhersehbare, dringende Wartungsarbeiten, z.B. zur Beseitigung von Sicherheitslücken;
4.1.3 höhere Gewalt oder andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Empion, die nicht vorhersehbar waren und nicht durch Empion verhindert werden konnten, insbesondere Krieg oder kriegerische Handlungen, terroristische Handlungen, Cyberangriffe, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, besondere Wetterbedingungen, Stromausfälle, Verkehrsunterbrechungen, Feuerschäden, Epidemien und Pandemien (insbesondere COVID-19), Rechtsänderungen und behördliche Verfügungen sowie Betriebsstörungen oder Versorgungsschwierigkeiten, soweit sie nicht durch Empion verschuldet sind;
4.1.4 Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen von Empion sind;
4.1.5 den Kunden oder die von ihm verwendeten Soft- oder Hardware oder die Internetanbindung.
4.2 Die Verfügbarkeit berechnet sich nachfolgender Formel:
(Maximale Verfügbarkeit – Ausfallzeit) / (Maximale Verfügbarkeit × 100)
4.3 Empion ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten vorzunehmen, wird aber versuchen, die Unterbrechungen möglichst gering zu halten. Empion soll den Kunden spätestens einen Tag vor Beginn der Arbeiten informieren. In dringenden Fällen, beispielsweise um Sicherheitslücken zu beseitigen, kann Empion die Ankündigungsfrist verkürzen oder, sofern nicht anders möglich, ohne vorherige Ankündigung mit den Wartungsarbeiten beginnen. Ist eine vorherige Ankündigung nicht möglich, wird der Kunde nach Beginn der Arbeiten informiert, sobald es die Situation, die zur unmittelbaren Aufnahme von Wartungsarbeiten geführt hat, zulässt.
4.4 Empion ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Rahmen der Wartungsarbeiten Updates des Dienstes vorzunehmen. Empion ist berechtigt, das Leistungsspektrum des Dienstes dem technischen Fortschritt anzupassen und zu verändern, soweit die vereinbarten Funktionalitäten nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Auf eine mögliche Abwärtskompatibilität mit Software von Dritten, die nicht dem jeweiligen aktuellen Stand entspricht, und/oder auf eine mögliche Interoperabilität mit Software Dritter muss Empion nicht achten. Hierfür übernimmt Empion keine Garantie oder andere Art von Zusicherung. Etwaige Kosten die entstehen, um die Interoperabilität des Empion Dienstes mit Software Dritter (wieder)herzustellen trägt der Kunde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn diese Interoperabilität als Beschaffenheit ausdrücklich im Hauptvertrag vereinbart wurde. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
4.5 Der Kunde meldet Störungen, die nicht durch Wartungsarbeiten verursacht wurden unverzüglich und stellt sicher, dass er die folgenden Informationen übermittelt:
4.5.1 Beschreibung, Datum und Uhrzeit des Vorfalls,
4.5.2 betroffene Funktionalität,
4.5.3 vorläufige Einstufung der Priorität,
4.5.4 Maßnahmen, die der Kunde bereits zur Behebung des Vorfalls ergriffen hat.
4.6 Auf Anfrage stellt der Kunde jede weitere Unterstützung und Information zur Verfügung, die zur Behebung der Störung erforderlich sind.
4.7 Soweit der Kunde eine Störung nach 4.5 gemeldet hat, gelten die folgenden Reaktionszeiten, welche Empion nachbilligem Ermessen (§ 315 BGB) festlegen darf:

4.8 Wenn ein angemessener Workaround verfügbar ist oder dieser oder eine andere vorläufige Fehlerbehebung von Empion bereitgestellt wird, gilt die Störung als solche der Prioritätsstufe 4.
4.9 Innerhalb der geltenden Reaktionszeiten wird Empion mit der Beseitigung der Störung beginnen. Zeiten außerhalb der Servicezeiten gelten nicht als Reaktionszeiten.
4.10 Empion ist nicht verpflichtet, die Störung innerhalb der Reaktionszeiten zu beseitigen, muss sich aber in angemessener Zeit um eine Beseitigung bemühen und wird den Kunden innerhalb angemessener Frist entsprechend informieren.
4.11 Keine Wartungspflichten bestehen im Hinblick auf Drittsoftware.
5 Unterauftragnehmer
Empion ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Unterauftragnehmer einzusetzen.
6 Nutzungsrechte der Kunden
6.1 Empion gewährt dem Kunden ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, den Dienst für eigene Zwecke, also durch eigene Mitarbeiter, vertrags- und bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Nutzungsrecht beschränkt sich darauf, den Dienst cloudbasiert auf der von Empion dafür vorgesehenen Hardware im Webbrowser zu nutzen.
6.2 Der Kunde hat den vereinbarten Lizenzumfang einzuhalten. Überschreitet er diesen Umfang, ist Empion berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung zu verlangen. Zusätzlich behält Empion sich das Recht vor für diesen Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Etwaige gezahlte zusätzliche Vergütungen sind auf die geltend gemachten Schadensersatzansprüche anzurechnen.
6.3 Der Kunde erkennt an, dass die ausschließlichen Rechte an dem Dienst und allen enthaltenen Technologien und zur Verfügung gestellten Dokumentationen Empion zustehen. Keine Regelung dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, dass dem Kunden in irgendeiner Art Rechte an dem Dienst oder Teilen davon übertragen werden. Alle Rechte an dem Dienst, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben Empion vorbehalten.
6.4 Der Kunde darf den Dienst nicht zu anderen Zwecken nutzen als zu den in der Vereinbarung genannten und hat den Dienst vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, ist es dem Kunden insbesondere nicht gestattet, (i) den Dienst oder Teile davon für andere Zwecke zu verwenden als für die bestimmungs- und vertragsgemäße Nutzung, (ii) den Dienst oder Teile davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Empion Dritten anzubieten oder an Dritte zu vertreiben, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu verleasen, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig zu übertragen, unter zu lizenzieren oder Rechte daran abzutreten, (iii) den Dienst oder Teile davon offenzulegen oder Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderen Personen als Arbeitnehmern des Kunden die Nutzung in irgendeiner Weise zu gestatten, (iv) den Dienst zu modifizieren, zu ergänzen, zu verändern oder anzupassen, (v) den Dienst oder Teile davon zurück zu entwickeln, zu dekompilieren, zu übersetzen, zu disassemblieren oder Datenformate, die Teil des Dienstes sind, zu zerlegen und/oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode oder von Teilen davon zu erlangen (soweit dies nicht nach 6.5 zulässig ist); (vi) Kopien des Dienstes oder von Teilen davon anzufertigen, (vii) den Dienst für die Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder einer konkurrierenden Dienstleistung zu verwenden, (viii) ein mit dem Dienst bereitgestelltes Lizenzmanagementsystem oder einen Sicherheitsmechanismus zu deaktivieren, zu modifizieren oder zu umgehen, (ix) auf den Dienst zuzugreifen oder sie zu nutzen, um Datenverarbeitungs- oder Stapelverarbeitungsdienste für andere zu erbringen oder (x) Eigentums- oder Urheberrechtsvermerke, Marken oder andere Kennzeichen von Empion oder dritter Inhaber von Rechten zu entfernen, zu verändern oder zu verbergen.
6.5 Die gesetzlichen Rechte des Kunden gemäß § 69d Abs. 2 und 3 und § 69e Urhebergesetz bleiben unberührt, jedoch mit der Maßgabe, dass (i) eine Dekompilierung gemäß §69e Urhebergesetz nur nach vorheriger schriftlicher Aufforderung an Empion erfolgen darf, in der der Kunde die erforderlichen Informationen anfordert und Empion die erforderlichen Informationen nicht innerhalb von zwei Wochen vorlegt, und (ii) die Parteien eine angemessene Geheimhaltungsvereinbarung abschließen, die den Schutz des Dienstes und des Quellcodes vor dem Zugriff Dritter sicherstellt.
7 Kundeninhalte
7.1 Empion ermöglicht dem Kunden, im Rahmen der Nutzung des Dienstes eigene Daten (nachfolgend „Kundeninhalte“) zu verarbeiten. Der Kunde räumt Empion an den Kundeninhalten ein weltweites, nicht exklusives, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Kundeninhalte im Rahmen des Dienstes zu nutzen, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, die Kundeninhalte zu vervielfältigen und im Rahmen des Dienstes für die vom Kunden vorgesehenen Nutzer öffentlich zugänglich zu machen. Empion ist berechtigt, diese Rechte an Dritte zu übertragen, soweit dies zu Erbringung des Dienstes erforderlich ist, insbesondere an Host-Provider.
7.2 Über den Dienst ist es möglich Analysen über die allgemeine Unternehmenskultur des Kunden sowie dessen Mitarbeitende erstellen zu lassen („Kulturanalyse“). Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, darf Empion die zusammengefassten Ergebnisse der Kulturanalyse auf einem öffentlichen Unternehmensprofil des Kunden darstellen.
7.3 Der Kunde räumt Empion das Recht ein, die Kundeninhalte und die Kulturanalyse in Übereinstimmung mit 11.4 dieses Abschnitts für Analyse-, Kalibrierungs- und Benchmarkingzwecke nutzen, um den Dienst für alle Kunden laufend optimieren zu können.
7.4 Der Kunde räumt Empion das Recht ein, das Logo des Kunden auf der Webseite von Empion zu Werbezwecken einzubinden und ein öffentliches Profil innerhalb des Dienstes für den Kunden zu erstellen.
7.5 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Kundeninhalte keine gesetzlichen Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen, insbesondere das geistige Eigentum Dritter, deren Persönlichkeitsrechte, wettbewerbsrechtliche oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, sowie strafrechtliche Vorschriften. Sollte der Kunde diese Verpflichtungen verletzen, ist Empion berechtigt, von dem Kunden zu verlangen, dass der Kunde die rechtsverletzenden Inhalte nicht mehr mit dem Dienst verarbeitet und löscht. Soweit erforderlich, ist Empion berechtigt, die rechtsverletzenden Kundeninhalte ohne vorherige Ankündigung selbst zu löschen. Ferner wird der Kunde Empion von jeglichen aus der Verletzung folgenden Ansprüchen Dritter freistellen, Empion angemessene Rechtsverteidigungskosten ersetzen und Empion alle für die Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen, Dokumente und Erklärungen zur Verfügung stellen.
7.6 Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung der Kundeninhalte verantwortlich. Es obliegt ihm daher, stets wenigstens eine Kopie des betreffenden Datenbestands sowie, separat, ein aktuelles Back-up auf eigenen Systemen gespeichert und nutzbar zu halten. Das gilt unabhängig von dem Umstand, dass Empion im Zuge des Betriebs des Dienstes Datensicherungen durchführt. Empion ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch eine regelmäßige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären.
8 Laufzeit, Beendigung des Vertrags
8.1 Der Hauptvertrag wird zunächst für die Dauer der im Auftragsformular von Empion genannten Zeit (nachfolgend „Mindestvertragslaufzeit“) abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 1. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in welchem der Hauptvertrag geschlossen wurde. Zur Klarstellung: Wird der Vertrag innerhalb des Monats März geschlossen, beginnt die Vertragslaufzeit am 1. April des gleichen Jahres. Sollten im Hauptvertrag abweichende Formulierungen vorgesehen sein, verdrängen diese die hiesigen Kündigungs- und Verlängerungsklauseln.
8.2 Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um 12 Monate (nachfolgend „Verlängerungsperiode“). Innerhalb der Verlängerungsperiode ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich.
8.3 Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung durch Empion rechtfertigt, liegt insbesondere vor, wenn
8.3.1 der Kunde eine ihm obliegende wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt und diese Pflichtverletzung trotz Abmahnung von Empion – soweit eine solche erforderlich ist – nicht unterlässt oder den vertragswidrigen Zustand nicht innerhalb einer von Empion hierfür gesetzten angemessenen Frist wiederherstellt;
8.3.2 sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben, so dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Ansprüche von Empion gefährdet erscheint;
8.3.3 der Kunde zahlungsunfähig wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Auflösung, Liquidation oder Umwandlung droht.
8.4 Kündigungserklärungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1 Der Kunde zahlt Empion die im Hauptvertrag vereinbarte Vergütung, bestehend aus der laufenden Nutzungsgebühr und zusätzlich angenommenen Leistungen. Zusätzliche Leistungen, die der Kunde gegenüber Empion in Auftrag gibt, werden – soweit nichts anderes vereinbart ist – nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Empion Preisliste abgerechnet.
9.2 Die vertraglich vereinbarte – und im Hauptvertrag angegebene – Vergütung richtet sich, neben gewählten Leistungspaketen und Extras, nach den Angaben des Kunden, welche der Kunde Empion mitgeteilt hat (z.B.: Mitarbeiteranzahl, Anzahl der Einstellungen etc.). Sollte während der Einrichtung des Dienstes oder während der Nutzung desselben festgestellt werden, dass die tatsächliche Daten des Unternehmens von den mitgeteilten Angaben des Unternehmens abweichen, ist Empion berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Schadensersatzforderungen Empions, welche auf die Forderung von entgangenem Gewinn aufgrund unzutreffender/falscher Angaben des Kunden gestützt sind, bleiben hiervon unberührt.
9.3 Alle Zahlungen erfolgen mittels der gewählten Zahlungsoption.
9.4 Sollten die Zahlungsoption SEPA-Lastschriftverfahren gewählt werden, ist Empion verpflichtet, dem Auftraggeber Betrag und Belastungsdatum im Vorfeld mitzuteilen. Es wird vereinbart, dass diese Vorabinformationspflicht auf einen Werktag verkürzt wird.
9.5 Empion ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte laufende Nutzungsgebühr ein Mal pro Vertragsjahr, jeweils zum ersten Tag eines neuen Vertragsjahres (z.B. wenn der Vertrag am 1. Mai eines Jahres beginnt, zum 1. Mai jedes Folgejahres) im gleichen Verhältnis zu erhöhen wie sich der harmonisierte Verbraucherpreisindex(HVPI) des statistischen Amtes der europäischen Union (nachfolgend „Index“) gegenüber dem Stand bei Beginn des Vertrags bzw. seit der letzten Erhöhung verändert hat. Empion ist gleichermaßen verpflichtet, die vertraglich vereinbarte laufende Nutzungsgebühr ein Mal pro Vertragsjahr, jeweils zum ersten Tag eines neuen Vertragsjahres im gleichen Verhältnis zu senken wie sich der Index gegenüber dem Stand bei Beginn des Vertrags bzw. seit der letzten Erhöhung verändert hat. Weitere Anpassungen erfolgen zu den gleichen Voraussetzungen. Ausgangsbasis ist jeweils der Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung.
10 Datenschutz
10.1 Jede Partei ist für die Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
10.2 Der Kunde wird personenbezogene Daten nur mit dem Dienst verarbeiten, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht. Der Kunde wird außerdem seine innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts gerecht wird, insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der personenbezogenen Daten vor Missbrauch und Verlust treffen.
10.3 Soweit es nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften erforderlich ist, schließen die Parteien die notwendigen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen, beispielsweise Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO) oder Vereinbarungen über die gemeinsame Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 26 DSGVO).
10.4 Empion wird nicht-personenbezogenen Daten oder solche Daten, bei denen der Personenbezug entfernt wurde (Anonymisierung) für Analyse-, Kalibrierungs- und Benchmarkingzwecke nutzen, um den Dienst für alle Kunden laufend optimieren zu können.
11 Vertraulichkeit
11.1 Im Rahmen dieses Vertrages kann es dazu kommen, dass die Parteien vertrauliche Informationen technischer oder geschäftlicher Art austauschen, insbesondere Software, Know-how, Strategien oder Geschäftspläne, Geschäftsberichte und Geschäftskontakte usw. (nachstehend "vertrauliche Informationen"). Die Parteien können vertrauliche Informationen mündlich, schriftlich oder elektronisch austauschen. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und mit ihren eigenen Geschäftsgeheimnissen gleichzustellen. Von einer Partei offengelegte vertrauliche Informationen dürfen von der anderen Partei nur für die vertraglichen Zwecke verwendet werden. Die Parteien sind berechtigt, vertrauliche Informationen an Mitarbeiter und Subunternehmen weiterzugeben, soweit diese Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegen, die den in dieser Vereinbarung geregelten Verpflichtungen im Wesentlichen gleichwertig sind.
11.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, bei denen nachgewiesen werden kann, dass
11.2.1 die Informationen zum Zeitpunkt der Weitergabe an Dritte bereits öffentlich zugänglich oder Stand der Technik waren, oder
11.2.2 die Informationen der empfangenden Partei bereits bekannt waren, oder
11.2.3 von Mitarbeitern der empfangenden Partei ohne Zugang zu den gemeinsam genutzten vertraulichen Informationen unabhängig entwickelt wurden,
11.2.4 die Informationen rechtmäßig von Dritten erworben wurden,
11.2.5 die sie offenbarende Partei auf ihren Schutz schriftlich verzichtet hat
11.2.6 die Information auf anderem Wege als durch die Zusammenarbeit mit der offenbarenden Partei erhalten hat, ohne dass sie einer Geheimhaltungspflicht unterliegen
11.2.7 sie die Information durch ein Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands erlangt hat, das oder der öffentlich verfügbar gemacht wurde.
11.3 Jede Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen einer andere Partei auf Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer Verwaltungs- oder sonstigen Regierungsbehörde dieser offenzulegen, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich in Textform – und soweit möglich vor der Offenbarung – von einer solchen Anordnung in Kenntnis setzt. Die vertraulichen Informationen sind – soweit möglich – vor der Offenlegung als "vertraulich" zu kennzeichnen.
11.4 Die Parteien stellen sicher, dass alle Unterauftragnehmer, verbundenen Unternehmen, Manager, Direktoren, Mitarbeiter und Zeitarbeitnehmer, mit denen sie vertrauliche Informationen teilen, schriftlich zu Vertraulichkeitsverpflichtungen verpflichtet werden, die mindestens so streng sind wie die in diesem Abschnitt 12 genannten. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, stellen die Parteien sicher, dass die Vertraulichkeitsverpflichtungen ihrer Führungskräfte, Direktoren und Mitarbeiter auch dann bestehen bleiben, wenn sie während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung aus ihrem Beschäftigungsverhältnis oder ihren Aufgaben entlassen werden. Die empfangende Vertragspartei haftet gegenüber der offenlegenden Vertragspartei für jeden Verstoß ihrer Führungskräfte, Direktoren und Angestellten gegen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Das Gleiche gilt für die Führungskräfte, Direktoren und Mitarbeiter von Unterauftragnehmern und verbundenen Unternehmen, die eine Partei im Rahmen dieses Rahmenvertrags einbezieht
11.5 Weitergehende datenschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt. Ebenso unberührt bleibt das Recht von Empion zur Referenznennung.
11.6 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Laufzeit dieser Vereinbarung und für weitere drei Jahre. Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen, Daten früher zu löschen oder zurückzugeben oder Daten dauerhaft geheim zu halten, bleiben unberührt.
12 Gewährleistung
12.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen und im Übrigen nach den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit der Ausnahme, dass Empion nicht verschuldensunabhängig für Schäden haftet, die bei Überlassung des Dienstes bereits bestanden (§ 536a Abs.1 BGB) und das Recht des Kunden ausgeschlossen ist, Mängel selbst zu beseitigen (§ 536a Abs. 2 BGB).
12.2 Die Gewährleistung von Empion entfällt bei Mängeln, die darauf beruhen, dass
12.2.1 der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen den Dienst nicht vertragsgemäß oder sonst unsachgemäß genutzt haben,
12.2.2 der Kunde Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen hat,
12.2.3 die Systemumgebung oder Hardware des Kunden zur Nutzung des Dienstes nicht geeignet ist.
12.3 Im Falle eines Mangels steht dem Kunden ein zweimaliges Recht auf Beseitigung des Mangels zu, bevor er weitergehende Rechte geltend machen kann. Empion ist jeweils eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen. Eine angemessene Frist beträgt mindestens vier Wochen.
12.4 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel des Dienstes Empion unverzüglich in Textform anzuzeigen, und zwar in einer Weise, die es Empion ermöglicht, den Mangel zu reproduzieren. Empion ist nicht verantwortlich für einen Schaden, der dem Kunden entsteht, weil er einen Mangel verspätet oder unvollständig gemeldet hat.
12.5 Empion ist nicht verantwortlich für Drittsoftware. Für die Interoperabilität zwischen dem Dienst und Drittsoftware ist Empion nur insoweit verantwortlich, als die Zur-Verfügung-Stellung einer Schnittstelle schriftlich vereinbart ist und ein Mangel die Funktionalitäten dieser Schnittstelle betrifft.
13 Haftung von Empion
13.1 Hat Empion aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Empion beschränkt: Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (dies sind solche Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf; sog. Kardinalspflichten). Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
13.2 Unabhängig von einem Verschulden von Empion bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
13.3 Soweit gemäß vorstehenden Regelungen die Haftung von Empion auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Organe, der Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, der Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung.
13.4 Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Vorsatz und der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14 Referenznennung
Soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde, ist Empion berechtigt, den Kunden als Referenzkunden öffentlich zu nennen, insbesondere den Kunden auf Webseiten oder in sonstigen Veröffentlichungen namentlich zu nennen und in diesem Zusammenhang geschützte Kennzeichen des Kunden (z.B. Markenlogo) abzubilden.
15 Änderungen der AGBs
Empion ist berechtigt, diese AGB nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern, soweit die Änderungen nicht die Hauptleistungspflichten von Empion oder des Kunden betreffen und dem Kunden zumutbar sind. Empion wird den Kunden in Textform auf Änderungen hinweisen. Der Hinweis kann auf der Rechnung erfolgen. Wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen in Textform widerspricht, werden die AGB in der neuen Fassung Vertragsbestandteil. Empion wird in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen ganz oder teilweise, steht Empion das Recht zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eingang des Widerspruchs mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.
16 Schlussbestimmungen
16.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Nutzung des Dienstes ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Auf diese AGB und das Vertragsverhältnis zwischen Empion und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, und unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts Anwendung.
16.3 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit allerübrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern§ 139 BGB insgesamt abbedungen ist. Bei Widersprüchen zwischen Hauptvertrag und diesen AGB sidn die Regelungen des Hauptvertrags maßgeblich.
Abschnitt II – AGB mit Kunden, welche Verbraucher gem. § 13 BGB sind
1 Geltungsbereich, Form
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Empion GmbH, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin (nachfolgend „Empion“) und ihren Kunden (Kunde und Empion nachfolgend je einzeln auch eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“). Der Abschnitt II dieser AGB gilt nur, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist (nachfolgend „Verbraucherkunde“).
1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware von Empion an den Kunden.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Empion ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail), zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z. B. auch dann, wenn der Verbraucherkunde eigene Bedingungen formuliert hat und Empion in Kenntnis dieser die Vertragsleistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Verbraucherkunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung von Empion in Schrift- oder Textform maßgebend.
1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2 Vertragsschluss
Der Nutzungsvertrag zwischen dem Verbraucherkunden und Empion kommt durch Freischaltung des vom Verbraucherkunden auf der Empion Webseite angelegten Benutzeraccounts zustande (nachfolgend „Nutzungsvertrag“).
3 Vertragsgegenstand, Leistungen
3.1 Empion ist Anbieter einer Recruiting-Lösung für Unternehmen und potenzielle Arbeitnehmer (nachfolgend „Dienst"). Der Verbraucherkunde ist ein solcher potenzieller Arbeitnehmer. Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die Bereitstellung des Dienstes durch Empion zur Nutzung durch den Verbraucherkunden, mit dem unverbindlichen Ziel, den Verbraucherkunden an ein Unternehmen als potenziellen Arbeitgeber zu vermitteln. Der Verbraucherkunde hat keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung oder das Zustandekommen eines Unternehmenskontakts. Empion macht den Dienst für Verbraucherkunden als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung verfügbar. Empion wird Bewerberdaten des Verbraucherkunden an interessierte oder potenziell in Frage kommende Unternehmen übermitteln, wo sie durch das jeweilige Unternehmen selbst verwaltet werden (bspw. in einem eigenen Bewerbermanagement-System). Der Verbraucherkunde muss für die vollständige Nutzung des Dienstes einen Account anlegen, welcher ausschließlich über die Webseite eingerichtet und genutzt werden kann. Hierfür muss der Verbraucherkunde auf der Empion Webseite den Registrierungsprozess durchlaufen. Empion behält sich vor, den Dienst zukünftig auf weiteren Plattformen (bspw. per App) anzubieten. Hierdurch kommt noch kein Vertragsschluss zustande. Nach der Absendung des Registrierungsformulars schickt Empion dem Verbraucherkunden eine automatische E-Mail, mit welcher der Verbraucherkunde seine E-Mail bestätigen muss. Erst durch die Freischaltung des Accounts kommt der Vertragsschluss zustande. Hierüber informiert Empion den Verbraucherkunden mit einer Bestätigungs-E-Mail.
3.2 Der Vertragskunde kann den Vertragsschluss innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen; es genügt, wenn die Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Eingang der Bestätigungs-E-Mail bei dem Verbraucherkunden. Weitere Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts, eine Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind am Ende dieser AGB enthalten und werden dem Verbraucherkunden zusätzlich mit der Bestätigungs-E-Mail zugeschickt.
3.3 Der Dienst umfasst während der Laufzeit des Nutzungsvertrags auch alle Updates und sonstigen Versionsänderungen innerhalb nach Maßgabe der Regelung unter 4.4 dieses Abschnitt II.
3.4 Empion bietet dem Verbraucherkunden Unterstützung bei technischen Problemen und der optimalen Nutzung des Dienstes (Support).
3.5 Empion behält sich das Recht vor, den Dienst stetig weiterzuentwickeln und dessen Funktionsumfang zu erweitern oder in angemessenem Umfang anzupassen oder einzuschränken.
3.6 Empion übernimmt keine Garantie für einen Vermittlungserfolg oder das Zustandekommen eines Kontakts mit einem Unternehmen durch die Nutzung des Dienstes.
4 Verfügbarkeit und Wartung
4.1 Empion ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten vorzunehmen, wird aber versuchen, die Unterbrechungen möglichst gering zu halten.
4.2 Empion ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Rahmen der Wartungsarbeiten Updates des Dienstes vorzunehmen. Empion ist berechtigt, das Leistungsspektrum des Dienstes dem technischen Fortschritt anzupassen und zu verändern oder den Dienst gänzlich einzustellen.
4.3 Empion übernimmt gegenüber dem Verbraucherkunden keine Garantie oder andere Art von Zusicherung bezüglich der Verfügbarkeit des Dienstes.
4.4 Empion ist nicht verpflichtet, Störung zu beseitigen, muss sich aber in angemessener Zeit um eine Beseitigung bemühen. Bestehende Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
5 Unterauftragnehmer
Empion ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Unterauftragnehmer einzusetzen.
6 Nutzungsrechte der Kunden
6.1 Empion gewährt dem Verbraucherkunden ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, den Dienst in Übereinstimmung mit dem Nutzungsvertrag und diesen AGB zu nutzen. Das Nutzungsrecht beschränkt sich darauf, den Dienst webbasiert auf der Webseite von Empion zu nutzen.
6.2 Der Verbraucherkunde hat den vereinbarten Lizenzumfang einzuhalten. Überschreitet er diesen Umfang, ist Empion berechtigt, eine angemessene Vergütung zu verlangen. Zusätzlich behält Empion sich das Recht vor für diesen Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Etwaige gezahlte zusätzliche Vergütungen sind auf die geltend gemachten Schadensersatzansprüche anzurechnen.
6.3 Der Verbraucherkunde erkennt an, dass die ausschließlichen Rechte an dem Dienst und allen enthaltenen Technologien und zur Verfügung gestellten Dokumentationen Empion zustehen. Keine Regelung dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, dass dem Verbraucherkunden in irgendeiner Art Rechte an dem Dienst oder Teilen davon übertragen werden. Alle Rechte an dem Dienst, die dem Verbraucherkunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben Empion vorbehalten.
6.4 Der Verbraucherkunde darf den Dienst nicht zu anderen Zwecken nutzen als zu den in dem Nutzungsvertrag und diesen AGB angegebenen und hat den Dienst vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, ist es dem Verbraucherkunden insbesondere nicht gestattet, (i) den Dienst oder Teile davon für andere Zwecke zu verwenden als für die bestimmungs- und vertragsgemäße Nutzung, (ii) den Dienst oder Teile davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Empion Dritten anzubieten oder an Dritte zu vertreiben, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu verleasen, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig zu übertragen, unter zu lizenzieren oder Rechte daran abzutreten, (iii) den Dienst oder Teile davon offenzulegen oder Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderen Personen als Arbeitnehmern des Kunden die Nutzung in irgendeiner Weise zu gestatten, (iv) den Dienst zu modifizieren, zu ergänzen, zu verändern oder anzupassen, (v) den Dienst oder Teile davon zurück zu entwickeln, zu dekompilieren, zu übersetzen, zu disassemblieren oder Datenformate, die Teil des Dienstes sind, zu zerlegen und/oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode oder von Teilen davon zu erlangen (soweit dies nicht nach 6.5 zulässig ist); (vi) Kopien des Dienstes oder von Teilen davon anzufertigen, (vii) den Dienst für die Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder einer konkurrierenden Dienstleistung zu verwenden, (viii) ein mit dem Dienst bereitgestelltes Lizenzmanagementsystem oder einen Sicherheitsmechanismus zu deaktivieren, zu modifizieren oder zu umgehen, (ix) auf den Dienst zuzugreifen oder sie zu nutzen, um Datenverarbeitungs- oder Stapelverarbeitungsdienste für andere zu erbringen oder (x) Eigentums- oder Urheberrechtsvermerke, Marken oder andere Kennzeichen von Empion oder dritter Inhaber von Rechten zu entfernen, zu verändern oder zu verbergen.
6.5 Die gesetzlichen Rechte des Verbraucherkunden gemäß § 69d Abs. 2 und 3 und § 69e Urhebergesetz bleiben unberührt, jedoch mit der Maßgabe, dass (i) eine Dekompilierung gemäß §69e Urhebergesetz nur nach vorheriger schriftlicher Aufforderung an Empion erfolgen darf, in der der Verbraucherkunde die erforderlichen Informationen anfordert und Empion die erforderlichen Informationen nicht innerhalb von zwei Wochen vorlegt, und (ii) die Parteien eine angemessene Geheimhaltungsvereinbarung abschließen, die den Schutz des Dienstes und des Quellcodes vor dem Zugriff Dritter sicherstellt.
7 Pflichten des Verbraucherkunden
7.1 Der Verbraucherkunde wird den Dienst nur für die Zwecke des Nutzungsvertrags, dieser AGB und der auf der Empion Webseite angegebenen Zwecke benutzen.
7.2 Der Verbraucherkunde verpflichtet sich, sämtliche von ihm auf der Webseite gemachten Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und nicht missbräuchlich zu nutzen. Er verpflichtet sich weiterhin, Empion unverzüglich über eine erfolgte Einstellung eines Unternehmens zu informieren, sofern der Kunde mit den Unternehmen über den Dienst von Empion Kontakt hatte oder das Unternehmen unter bewusster Umgehung des Dienstes den Kontakt mit dem Kunden aufgenommen hat.
7.3 Sollte der Verbraucherkunde eine der vorstehenden Verpflichtungen verletzen, ist Empion berechtigt, von dem Verbraucherkunden zu verlangen, dass er die jeweilige Handlung unterlässt und zukünftig nicht mehr in Zusammenhang mit dem Dienst von Empion oder einem anderen Empion Produkt vornimmt. Ferner wird der Verbraucherkunde Empion von jeglichen aus der Verletzung folgenden Ansprüchen Dritter freistellen, Empion angemessene Rechtsverteidigungskosten ersetzen und Empion alle für die Rechtsverletzung erforderlichen Informationen, Dokumente und Erklärungen zur Verfügung stellen.
8 Verbraucherkundeninhalte
8.1 Empion ermöglicht dem Verbraucherkunden, im Rahmen der Nutzung des Dienstes eigene Daten (nachfolgend „Verbraucherkundeninhalte“) zu verarbeiten. Der Verbraucherkunde räumt Empion an den Verbraucherkundeninhalten ein weltweites, nicht exklusives, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Verbraucherkundeninhalten im Rahmen des Dienstes zu nutzen, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, die Verbraucherkundeninhalten zu vervielfältigen und im Rahmen des Dienstes für die vom Verbraucherkunden vorgesehenen Nutzer öffentlich zugänglich zu machen. Empion ist berechtigt, diese Rechte an Dritte zu übertragen, soweit dies zu Erbringung des Dienstes erforderlich ist, insbesondere an Host-Provider.
8.2 Der Verbraucherkunde hat sicherzustellen, dass die Verbraucherkundeninhalten keine gesetzlichen Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen, insbesondere das geistige Eigentum Dritter, deren Persönlichkeitsrechte, wettbewerbsrechtliche oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, sowie strafrechtliche Vorschriften. Sollte der Verbraucherkunde diese Verpflichtungen verletzen, ist Empion berechtigt, von dem Verbraucherkunden zu verlangen, dass dieser die rechtsverletzenden Inhalte nicht mehr mit dem Dienst verarbeitet und löscht. Soweit erforderlich, ist Empion berechtigt, die rechtsverletzenden Verbraucherkundeninhalten ohne vorherige Ankündigung selbst zu löschen. Ferner wird der Verbraucherkunde Empion von jeglichen aus der Verletzung folgenden Ansprüchen Dritter freistellen, Empion angemessene Rechtsverteidigungskosten ersetzen und Empion alle für die Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen, Dokumente und Erklärungen zur Verfügung stellen.
9 Laufzeit, Beendigung des Vertrags
9.1 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Seite mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden.
9.2 Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung durch Empion rechtfertigt, liegt insbesondere vor, wenn der Verbraucherkunde eine ihm obliegende wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt und diese Pflichtverletzung trotz Abmahnung von Empion – soweit eine solche erforderlich ist – nicht unterlässt oder den vertragswidrigen Zustand nicht innerhalb einer von Empion hierfür gesetzten angemessenen Frist wiederherstellt.
9.3 Kündigungserklärungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Die Kündigung kann sowohl per E-Mail erklärt als auch im Benutzeraccount durch den Verbraucherkunden selbst ausgelöst werden.
10 Datenschutz
10.1 Jede Partei ist für die Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
10.2 Der Verbraucherkunde wird personenbezogene Daten nur mit dem Dienst verarbeiten, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht und die Daten ausschließlich ihn betreffen. Personenbezogene Daten Dritter wird der Verbraucherkunde nicht verarbeiten.
10.3 Empion wird nicht-personenbezogenen Daten oder solche Daten, bei denen der Personenbezug entfernt wurde (Anonymisierung) für Analyse-, Kalibrierungs- und Benchmarkingzwecke nutzen, um den Dienst für alle Kunden laufend optimieren zu können.
11 Gewährleistung
11.1 Empion weist den Verbraucherkunden hiermit darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, komplexe Softwareprodukte vollkommen frei von Fehlern zu halten. Empion wird den Dienst jedoch von solchen Mängeln freihalten, die ihre Tauglichkeit zur vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.
11.2 Der Verbraucherkunde ist verpflichtet, Empion unverzüglich über Art und Auftreten von Mängeln zu informieren.
11.3 Die Gewährleistung ist für solche Mängel ausgeschlossen, die auf einer nicht vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung des Dienstes beruhen.
11.4 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Ziffer unberührt.
12 Haftung von Empion
12.1 Soweit in den Ziffern 12.2 - 12.3 nicht abweichend geregelt, haftet Empion nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Empion haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (kriegerische Auseinandersetzungen, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe/Streiks, Embargos, terroristische Handlungen oder sonstige Ereignisse, insbesondere aufgrund der vorgenannten Umstände ergehende behördliche oder gesetzliche Beschränkungen, die außerhalb des Einflussbereiches von Empion liegen und die von Empion auch bei größter zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet oder unschädlich gemacht werden können) oder notwendiger Wartungen, Reparaturen oder sonstige Maßnahmen an technischen Einrichtungen der Empion oder eines Dritten, der Daten, Inhalte, Informationen oder Übertragungskapazitäten zur Verfügung stellt, die zu unvermeidbaren Störungen, Unterbrechungen oder einer Verringerung der Leistungsfähigkeit (Geschwindigkeit) des Dienstes führen können.
12.3 Empion haftet nicht für Schäden und Verluste, die dadurch entstehen, dass der Verbraucherkunde den Dienst schuldhaft nicht in Übereinstimmung mit diesen AGB und den Nutzungsvertrag nutzt.
12.4 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 12.2 und 12.3 gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Betrug, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die gesetzliche Produkthaftung, des arglistigen Verschweigens eines Mangels, übernommener Garantien und/oder für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) durch Empion gegenüber dem Verbraucherkunden. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Hinblick auf diesen vertragstypischen Schaden ist die Haftung von Empion für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 30.000,00 je Schadensfall beschränkt.
12.5 Soweit die gesetzlichen Bestimmungen eine unmittelbare Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen von Empion gegenüber dem Verbraucherkunden vorsehen, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 12.2 - 12.3 entsprechend. Zur Klarstellung: Dieser Ziffer 12.5 beschränkt nicht die Haftung von Empion gegenüber dem Verbraucherkunden für Handlungen der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen von Empion.
13 Änderungen der AGB
Empion behält sich vor, diese AGB nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. Empion wird den Verbraucherkunden über Änderungen dieser AGB mindestens vier Wochen im Voraus per E-Mail informieren. Falls durch die Änderungen die Nutzungsmöglichkeit des bestehenden Dienstes beeinträchtigt wird und diese Beeinträchtigung nicht nur geringfügig ist, hat der Kunde das Recht den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Auf diese AGB und das Vertragsverhältnis zwischen Empion und dem Verbraucherkunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, und unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts Anwendung.
14.2 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit allerübrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern§ 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
14.3 Diese Ziffer 14.3 gilt nur für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, und berührt nicht die gesetzlichen Regelungen zur alternativen Verbraucherstreitbeilegung, die in Ländern außerhalb der Europäischen Union bestehen können. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung zur Verfügung, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Auf dieser Plattform findet der Verbraucherkunde eine Liste von Einrichtungen zur Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten, die bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten behilflich sein können. Empion ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Diese Ziffer beschränkt nicht das Recht des Verbraucherkunden, seine Ansprüche vor einem zuständigen Gericht geltend zu machen.
Informationen zum Widerruf gemäß Abschnitt II 3.2:
I. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Empion GmbH, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail an widerruf@empion.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
II. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Da Empion aktuell keine Nutzungsgebühr für die Nutzung der Website durch Verbraucherkunden berechnet, werden im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses grundsätzlich keine Zahlungen geleistet.
III. Muster-Widerrufsformular
An: Empion GmbH,
Postanschrift: Empion GmbH, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin
E-Mail Adresse: widerruf@empion.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher/s:
Anschrift des/der Verbraucher/s:
Unterschrift (nur bei Mitteilung in Papierform):
Datum:
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(*) Unzutreffendes streichen